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Regelwerk

REGELWERK FÜR DIE BEWERBUNG

1Um am Auswahlverfahren für das Finale der GSA Competition 2025 teilzunehmen, muss ein (1) Drink-Rezept eingereicht werden, wahlweise ein Long Drink oder ein Short Drink.

 

2 Einsendungen müssen über das Formular getätigt werden. Das Formular befindet sich auf zugehöriger Internetseite gsa.mixology.eu und wird rechtzeitig zur Bewerbungsphase freigeschaltet. Dies wird (voraussichtlich) der 14. März 2025 sein.

 

3 Einzusenden sind bis (voraussichtlich) einschl. 11. April 2025 folgende Daten und Informationen: Vorname, Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Teilnehmers. Eine (1) Cocktailrezeptur für einen Short Drink oder Long Drink mit präziser Zubereitungsbeschreibung + ein erklärender Text mit max. 60 Wörtern + Kalkulation des Brutto-Wareneinsatzes (inkl. MwSt.) für die einzelnen Zutaten einer Portion des Drinks (einzugeben in das entsprechende Feld des Bewerbungsformulars) + 1 Bild des Drinks (Smartphone-Qualität ausreichend).

 

4 Inhaber:innen der als Sponsoren/Partner auftretenden Firmen und Marken sind von der Teilnahme an der Competition ausgeschlossen.

 

5 Mitarbeiter:innen der als Sponsoren/Partner auftretenden Firmen und Marken sind zur Teilnahme an der Competition zugelassen, sofern sie kein Produkt ihres Arbeitsgebers in ihrer eingereichten Rezeptur verwenden.

 

6 Ein Long Drink darf maximal fünf (5) Zutaten enthalten und maximal 30 cl Füllmenge erreichen — Eis, Schmelzwasser und Garnitur zählen weder als Zutat noch als Teil der Füllmenge. Mindestens 1/3 der flüssigen Zutaten des Longdrinks muss aus einem Filler (Saft, Bitterlimonade etc.) teilnehmender Marken bestehen. Der Long Drink wird in einem Highball-Glas auf Eiswürfeln serviert.

 

7 Ein Short Drink darf maximal fünf (5) Zutaten enthalten und maximal 15 cl Füllmenge erreichen — Eis, Schmelzwasser und Garnitur zählen weder als Zutat noch als Teil der Füllmenge. Mindestens 3 cl des Short Drinks müssen aus Produkten teilnehmender Marken bestehen. Der Short Drink wird in einem Whisky-Tumbler (auf Eis) oder einer Cocktailschale (ohne Eis) serviert.

 

8 Der Drink soll eine regionale Geschichte erzählen. Der/die Teilnehmer:in muss daher zu seinem Drink einen Text von maximal 60 Wörtern verfassen. Die Geschichte muss nicht zwangsläufig einen Aspekt der GSA-Region in den Fokus stellen, der Text soll vielmehr die Idee hinter dem Drink illustrieren. Eine Überschreitung der Wortzahl führt zu Punktabzug oder – bei einer Überschreitung von mehr als 50% – zur Disqualifikation vom Auswahlverfahren.

 

9 Der Drink soll als eigene Marke wirken. Made in GSA sucht nicht nach „Andy’s Wonderful Blue Pearl“, sondern nach einem perfekt abgestimmten und gut erzählten, zeitgemäßen Drink, der es schafft, die Besonderheit der regionalen Produkte gekonnt in den Vordergrund zu rücken.

 

10 Es dürfen auch Produkte verwendet werden, die nicht als Sponsoren der Competition auftreten. Diese dürfen allerdings charakterlich nicht das Hauptmerkmal der Cocktails sein.

 

11 Es dürfen auch Spirituosen und Bar-Produkte verwendet werden, die nicht dem GSA-Raum entstammen. Auch diese Produkte dürfen nicht das Hauptmerkmal des Drinks sein.

 

12 Es sind keine vorab selbst hergestellten Zutaten – z.B. Infusionen, Sirupe, Cordials, Cold Brews o.ä. – erlaubt. Ziel der Made in GSA Competition ist es, dass Drinks entwickelt und eingereicht werden, die mit möglichst überregional erhältlichen Zutaten zubereitet werden. Bei Fragen zu Zutaten kann MIXOLOGY-Chefredakteur Nils Wrage unter [email protected] kontaktiert werden.

 

13 Keine Elemente des Drinks dürfen vorbereitet werden – z.B. dürfen keine Spirituosen vorab gemischt und aus einer Flasche gepourt werden. Auch Garnituren müssen in der vorgegebenen Zeit auf der Bühne gefertigt werden.

REGELWERK FÜR DAS FINALE AM 27. MAI 2025 IN KÖLN

 

1 Condiments oder Foodpairings u.ä. als Beigabe zum Drink sind nicht erlaubt. Was zählt, ist der Cocktail.

 

2 Im Finale verwendet jede:r Teilnehmer:in eigene Bartools zur Herstellung der Drinks. Dadurch ist gewährleistet, dass jede:r Finalist:in mit Werkzeugen arbeitet, deren Handhabung er kennt und es zu keinen Problemen kommt. Die Veranstalter halten alle Teilnehmer ausdrücklich dazu an, simple und zweckmäßige Tools mitzubringen und auf Vintage-Ware zu verzichten.

 

3 Die fertigen Drinks werden in Gläsern angerichtet und serviert, die der Veranstalter in ausreichender Menge bereithält. Welche Glasmodelle zur Verfügung stehen, wird den Finalist:innen vorab mitgeteilt.

 

4 Insgesamt wird beim Finale jede:r Teilnehmer:in 4 Portionen des Drinks zubereiten. Einen Drink für jedes Jurymitglied und zusätzlich einen Drink für die fotografische Dokumentation des Wettbewerbs.

 

5 Beim Finale hat jede:r Teilnehmer:in 2 Minuten Zeit, um Set-up und Mise-en-Place an der Bar vorzunehmen. Vor Beginn dieser 2 Minuten wird die Competition-Bar aufgeräumt und gereinigt. Anschließend hat jede:r Teilnehmer:in 7 Minuten, um seinen Drink vor der Jury zuzubereiten und zu präsentieren. Beim Ablauf der Zubereitungszeit muss die Zubereitung der Drinks inkl. Garnitur abgeschlossen sein. Das Servieren kann danach erfolgen. Ein Überschreiten der Zubereitungszeit zieht – je nach Höhe der Überziehung – einen durch die Jury festzulegenden Punktabzug nach sich.

 

6 Eine Anrechenbarkeit der „Vorbereitungszeit“ auf die „Zubereitungszeit“ ist nicht vorgesehen. Ab dem Beginn der Zubereitung, d.h. spätestens, wenn die erste Zutat verarbeitet oder eine Begrüßung an die Jury ausgesprochen wird, läuft die „Zubereitungszeit“ von 7 Minuten und die „Vorbereitungszeit“ endet, auch wenn deren 2 Minuten nicht voll ausgeschöpft wurden.

 

7 Sonderkategorien „ Filler & Alkoholfrei” & „Whisky”: Jeder Cocktail mit einem Sponsorenprodukt einer oder beider Kategorien nimmt auch automatisch in der jeweiligen Sonderkategorie teil.

 

Mit der Einreichung von Cocktail-Rezepturen und -Geschichten zur Made in GSA Competition räumt der oder die Teilnehmer/in dem Meininger Verlag und den teilnehmenden Sponsoren die uneingeschränkten Nutzungsrechte an a) seinen Rezepturen und b) seinen Geschichten zu den jeweiligen Cocktails ein. (Hintergrund dieses rechtlichen Hinweises ist die Vorstellung und Bewerbung von Sieger und Sieger-Cocktails in Publikationen des Meininger Verlags.)